Dabei entsteht ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 35 Milliarden Euro.
In vielen Fällen sind Sachverständige ein elementarer Bestandteil bei der Unfallrekonstruktion und der Schadensregulierung.
- Kfz-Sachverständiger mit eigenem Betrieb, seit 1995
- Kraftfahrzeugmeister
- Fahrlehrer aller Klassen, seit 1989
- Betriebswirt des Handwerks (ITB)
- IHK-Prüfer für den Automobilsektor, seit 1997
- Ausbilder für die Servicetechniker im Kfz-Handwerk, seit 1997
- Hauptschöffe am Amtsgericht Ellwangen
- ADAC-Verkehrsreferent der Stadt Ellwangen
- Ausbilder für Lkw-Fahrer nach dem BKrFQG
Egal ob bei Verkehrsunfällen oder bei einem Fahrzeugkauf / -verkauf : Gutachten sind ein elementarer Bestandteil, damit Sie sicher sein können, dass Sie fair behandelt werden.
Wird ein Fahrzeug durch das Verschulden Fremder in einen Unfall verwickelt, so liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist dann zur Erstattung der Schadenskosten verpflichtet.
In den Schadenskosten sind z.B. die Kosten für den Sachverständigen inbegriffen.
Ihr Sachverständigen-Büro Martin Baumann bietet Ihnen im Fall eines Unfalles fachlich fundierte Kfz-Haftpflichtschaden-Gutachten als Basis für eine gesicherte Regulierung Ihres Schadens. Dabei werden bei der Schadenermittlung modernste Methoden angewandt.
Gutachten über Fahrzeugschäden dienen der Beweissicherung, helfen bei der Schadensregulierung und klären Sachverhalte auf.
Ihr Sachverständigen-Büro Martin Baumann bietet Ihnen im Fall eines Unfalles fachlich fundierte Kfz-Teil- und Vollkaskoschaden-Gutachten als Basis für eine gesicherte Regulierung Ihres Schadens. Dabei werden bei der Schadenermittlung modernste Methoden angewandt.
Gutachten über Fahrzeugschäden dienen der Beweissicherung, helfen bei der Schadensregulierung und klären Sachverhalte auf.
In unseren Gutachten ermitteln wir den Schaden an einem Fahrzeug, die erforderlichen Reparaturkosten sowie -falls erforderlich- den Wiederbeschaffungswert und die dem entsprechenden Restwerte.
Teilkaskoschaden:
Teilkaskoschäden werden in verschiedene Bereiche unterteilt:
- Brand, Explosion
- Diebstahl, Raub, Entwendung, Unterschlagung
- Sturm (Beaufort 8), Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Haarwild ( § 2 Abs. 1 Nr. 1 Bundesjagdgesetz)
- Marderbiss
- Glasbruch
- Kurzschlussschaden
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages. (Allgem. Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung, AKB).
Eine Rückstufung in eine andere Schadensklasse erfolgt nicht. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sind zu berücksichtigen. Sollte eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen sein, so ist der Leistungsumfang der Teilkaskoversicherung dort bereits beinhaltet.
Vollkaskoschaden:
Über die Teilkaskoversicherung hinaus deckt die Vollkaskoversicherung folgende Schadensarten:
- selbst verursachte Unfallschäden
- mut- und böswillige Beschädigungen Fremder (Vandalismus)
(reine Brems-, Betriebs-, und Bruchschäden sind nicht versichert)
Die Schadensregulierung erfolgt nach den Vereinbarungen des Versicherungsvertrages (AKB). Bei Inanspruchnahme der Schadensersatzleistungen durch die Kaskoversicherung erfolgt eine Rückstufung in eine höhere Schadensklasse gemäß Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Vereinbarte Selbstbeteiligungen sind zu berücksichtigen.
Die Restwerte im Kasko-Fall werden anhand der Restwertbörsen » AUTOonline sowie » CarTV marktgerecht ermittelt.
Die Reparaturkosten werden anhand des Kalkulationsprogramms Audafusion/Audapad ermittelt. Der Wiederbeschaffungswert wird mit » Audatex/ Schwacke bestimmt.
Bei Teilkasko- und Vollkasko-Schäden dürfen Sie den Sachverständigen nicht frei wählen. Hierbei ist die Versicherungsgesellschaft weisungsbefugt. Die Versicherungen haben dafür eigene Sachverständige bzw. arbeiten mit Vertragssachverständigen zusammen.
Verkehrsanalytische Gutachten dienen der Rekonstruktion des Unfallhergangs. Wir begleiten die Spurensicherung direkt vor Ort und erstellen forensische Gutachten für das Gericht.
Wir erstellen technische Gutachten für Gewährleistungs- und Garantiefälle, wie z.B. Überprüfung von Lackschäden oder Motorschäden etc.
In jedem Jahr gibt es allein in Deutschland bei unzähligen Verkehrsunfällen später Streit um die Schuld und den Schadenersatz, weil eindeutige Beweise fehlen. Denn bei den meisten Sachschadenunfällen erfolgt keine Beweissicherung durch die Polizei.
Für die Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche obliegt Ihnen selbst die Beweissicherung. Insbesondere der Nachweis einer gegnerischen Teilschuld ist im Zweifelsfalle ohne fachgerechte Spurensicherung nur schwer zu erbringen. Das Kfz-Sachverständigen-Büro Martin Baumann hilft Ihnen im Falle eines Falles mittels Vermessung und Bilddokumentation bei der Spurensicherung an der Unfallstelle und an den beschädigten Fahrzeugen.
Falls erforderlich, wird ein ausführlicher Beweissicherungsbericht erstellt.
Nur mit diesen Details kann eine lückenlose, aussagekräftige Unfallrekonstruktion ausgearbeitet werden.
Technische Beratung bei Fahrzeugkauf:
Wenn Sie ein Fahrzeug kaufen wollen, beraten wir Sie umfassend. Wir überprüfen das Fahrzeug z.B. auf Unfallfreiheit, oder auch auf Vor- und Altschäden.
Ob für Ihr eigenes Fahrzeug, ihren Oldtimer oder für den Nachweis für das Finanzamt ermitteln wir den korrekten Marktwert. Denn durch ein Sachverständigen-Gutachten können Sie sicher sein, dass der Marktwert des Fahrzeuges korrekt bestimmt wird.
Vor allem bei einem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf und auch bei der Rückgabe eines Leasing-Fahrzeugs ist es sinnvoll, auf die Bewertung durch einen Sachverständigen zurückzugreifen.
Über den Wert des Fahrzeuges erhalten Sie dann eine Schätzurkunde.
Hier haben wir für Sie nützliche Tipps und Informationen zusammengestellt
Erfurter Str. 29
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Telefon: 07961 / 56 07 30
E-Mail: mb@martin-baumann.de